Kurzreferat
Die VdS-Zertifizierungsstelle (im Folgenden: Zertifizierungsstelle) bietet ein Anerkennungsverfahren für Unternehmen für den Service an zertifizierten Wertbehältnissen (WB) auf Grundlage dieser Richtlinien an. Die Richtlinien beschreiben Grundvoraussetzungen für Servicearbeiten an Wertbehältnissen. Die beteiligten Verkehrskreise (Betreiber, Versicherer, Hersteller, Zertifikatsinhaber von Sicherungsprodukten, Service-Dienstleister etc.) werden mit den Richtlinien über diese Grundvoraussetzungen informiert. Wertbehältnisse werden vom Original-Zertifikatsinhaber zur eindeutigen Identifikation der Zertifizierung und damit des Widerstandsgrades bzw. der Güteklasse mit einer Zertifizierungsmarke/ Anerkennungsplakette (im Folgenden: Anerkennungsplakette) gekennzeichnet. Schlösser und Riegelwerke (z. B. bei Wertschutzschränken) und Dichtungen (z. B. bei Datensicherungsschränken) sind integrale Bestandteile des zertifizierten Wertbehältnisses. In Wertbehältnissen dürfen generell nur die im Zertifikat zugelassenen Bauteile (Schlösser, Riegelwerk, Dichtungen etc.) verwendet werden. Der Einsatz von nicht im Zertifikat genannten Schlössern kann, z. B. durch die Berücksichtigung technischer Gutachten (vgl. Hinweis 3), gesondert geregelt sein. Die Richtlinien gelten für Service-Dienstleister, die an Wertbehältnissen, welche nach Europäischen Normen (z. B. EN 1143-1) und nationalen Richtlinien (z. B. VdS und RAL) zertifiziert sind, Servicearbeiten durchführen. Die konstruktive Änderung eines Wertbehältnisses für Geldautomaten hin zu einem freistehenden Wertbehältnis (etwa durch Verschluss konstruktiv vorhandener Öffnungen) ist im Rahmen der vorliegenden Richtlinien nicht möglich. Eine solche Konstruktionsänderung hätte in jedem Fall den Verlust der VdS-Anerkennung zufolge. Hinweis 1: Bei der Umrüstung der Wertbehältnisse mit z. B. Hochsicherheitsschlössern nach EN 1300 können sich effizientere Nutzungsmöglichkeiten ergeben (z. B. Bedienerfreundlichkeit, organisatorische Vorteile). Die älteren Sicherungsprodukte werden allerdings durch einen derartigen Service (z. B. Einbau einer mnemonischen Eingabeeinrichtung für das Hochsicherheitsschloss) keinesfalls sicherungstechnisch aufgewertet bzw. entsprechen auch nach der Umrüstung sicherungstechnisch nicht den nach aktuellen Europäischen Normen (vgl. normative Verweisungen) zertifizierten Wertbehältnissen. Hinweis 2: Parallel zum Service an Wertbehältnissen gemäß vorliegender Richtlinien besteht die Möglichkeit, eine gutachterliche Bewertung von Servicearbeiten an Wertbehältnissen durch VdS Schadenverhütung zu beauftragen. Im Rahmen einer gutachterlichen Bewertung werden die ausgeführten Servicearbeiten sowie - abhängig vom Einzelfall - die eingesetzten Produkte hinsichtlich ihrer ordnungsgemäßen Ausführung/Verwendung beurteilt. Hinweis 3: Auch solche WB, für die eine Erlaubnis des Führens eines Prüfvermerks (gemäß den RAL-Regelwerken) ausgesprochen wurde, gelten im Rahmen dieser Richtlinien als zertifiziertes Produkt.