Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an Wegnahmesicherungen für leicht transportable Gegenstände. Die beschriebenen Anforderungen sind geeignet, die Wegnahme leicht transportabler Gegenstände in ungesichertem Zustand, z.B. Gegenstände hoher Begehrlichkeit, wie elektronische Geräte (Notebooks, Flachbildschirme usw.) aber auch größerer transportabler Gegenstände so zu erschweren, dass eine schnelle Wegnahme ohne bzw. unter Zuhilfenahme bestimmter einfacher Werkzeuge wirksam behindert wird. Der mit Wegnahmesicherungen gemäß den vorliegenden Richtlinien erreichbare Diebstahlschutz liegt i.d.R. unterhalb eines Schutzes, der durch objektspezifische Absicherung erreicht werden kann. Eine hochwertige Diebstahlsicherung von Gegenständen (z.B. durch spezielle Schlösser oder Lagerung in Wertbehältnissen), welche die oben beschriebenen Kriterien (schnelle Wegnahme, Verwendung einfacher Werkzeuge) übersteigt, kann durch Wegnahmesicherungen gemäß den vorliegenden Richtlinien i.d.R. nicht realisiert werden.