Kurzreferat
Diese Richtlinien legen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für untereinander drahtlos per Funkübertragung vernetzbare Rauchwarnmelder (auch mit integriertem Repeater) nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip fest, die in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung eingesetzt werden. Per Funkübertragung vernetzbare Rauchwarnmelder werden folgend mit Funkrauchwarnmelder bezeichnet. Anmerkung: Unter "Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung" verstehen die Richtlinien "Räume bzw. Raumgruppen in wohnungsähnlicher Struktur". Dazu gehören z. B. Wohnungen, Wohnhäuser, Hotels, Pensionen o. Ä. mit weniger als 12 Gastbetten, Containerräume, Freizeitunterkünfte u. Ä., soziale Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, für die keine bauaufsichtlichen Auflagen bezüglich einer Überwachung mit automatischen Brandmeldern bestehen. Funkübertragungen zu Gefahrenwarnanlagen oder Brandmelderzentralen sind nicht Gegenstand dieser Richtlinien. Anmerkung: Funkübertragungen zur Verwendung in Home-Gefahren-Managementsystemen werden in den Richtlinien VdS 3438 Teil 3 behandelt.