Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an Containersicherungen und deren Prüfmethoden. Containersicherungen können sowohl direkt herstellerseitig, vom Anwender nicht austauschbar am Container montiert, als auch als separates Zukaufteil ausgeführt sein; sie haben die Aufgabe, das Tor eines Container geschlossen zu halten und dessen unberechtigte Öffnung zu ver- bzw. zu behindern. Hinweise die unabhängig von der Containersicherung eine sicherungstechnische Bewertung des Containers selbst erleichtern, können Anhang A entnommen werden.