Kurzreferat
Die Richtlinien gelten für elektrische Anlagen, in denen aus Gründen des Brandschutzes, des Fehlerschutzes oder einer präventiven Überwachung der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen oder anderer Schutz- und Überwachungseinrichtungen gefordert wird und gleichzeitig durch elektrische Betriebsmittel wie frequenzgesteuerte Antriebe oder elektronisch gesteuerte Energieversorgungseinrichtungen (z. B. USV-Anlagen) erhöhte Ableitströme sowie störende Einflüsse durch Oberschwingungen zu erwarten sind. Die Richtlinien beschreiben Maßnahmen für Planung, Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen. Eine umfängliche Beschreibung der verschiedenen Schutzeinrichtungen sind enthalten in VdS 2349-1 "Auswahl von Schutzeinrichtungen für den Brandschutz in elektrischen Anlagen".