Kurzreferat
Diese Richtlinien legen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für optische Anzeigegeräte zur Verwendung in automatischen Brandmeldeanlagen innerhalb von Gebäuden und in deren Umgebung fest, die entsprechend den geltenden Richtlinien für Planung und Einbau VdS 2095 als zusätzliche Signalgeber eingesetzt werden können. Optische Anzeigegeräte werden in zwei Klassen eingeteilt, d. h. in Typ A und Typ B. Schärfere Umgebungsbedingungen gelten bei Geräten, die vorrangig im Freien angewendet werden (Typ B), als für diejenigen, die vorrangig für die Anwendung in Gebäuden vorgesehen sind (Typ A).