Kurzreferat
Die vorliegenden Richtlinien ergänzen die Produktrichtlinien VdS 2156-1, VdS 2156-2 und VdS 2386. Sie regeln die Endmontage bzw. den Umbau sowie verwandte Tätigkeiten eines durch den Anerkennungsinhaber berechtigten und geschulten Partners, der in seinem oder eigenen Namen Produkte vermarkten und als verlängerte Werkbank herstellen bzw. modifizieren darf, und sind verbindlich für den Anerkennungsinhaber von VdSanerkannten mechanischen und elektronischen Schließzylindern, sofern er ein solches Verfahren vorsieht. Die vorliegenden Richtlinien beschreiben die hierfür geltenden Zusatzanforderungen. Ziel der Richtlinien ist es, dem Partner die Möglichkeit zu eröffnen, VdS-anerkannte Schließzylinder und zugehörige Schlüssel unter eigenem Namen oder dem Namen des Anerkennungsinhabers selbst montieren und vertreiben zu können.