Kurzreferat
Die nachfolgenden Ausführungen sind insbesondere auf Betriebe mit der industriellen Be- und Verarbeitung sowie Herstellung von Nahrungs und Genussmittel (Lebensmittel) ausgerichtet, die auf Grund der Unternehmensgröße auch dem Mittelstand zugeordnet sein können. Brandgefahren und der Brandschutz bei der Erzeugung der Nahrungsmittel als Rohstoffe in der Landwirtschaft werden im vorliegenden Leitfaden nicht behandelt.