Kurzreferat
Dieser Teil 1 der Richtlinien für Home-Gefahren-Managementsysteme (HGM) enthält allgemeine Anforderungen an Anlageteile zum Hilferuf von hilfsbedürftigen Personen, der frühzeitigen Warnung vor Rauch, Bränden, technische Zustände, Einrichtungen zur Energieeinsparung sowie dem unberechtigten Zutritt zu Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (EM-Funktion). Diese Richtlinien sind nur verbindlich, sofern ihre Verwendung im Einzelfall zwischen VdS und ihren Kunden vereinbart wird. Ansonsten ist die Berücksichtigung dieser Richtlinien unverbindlich; die Vereinbarung zur Verwendung der Richtlinien ist rein fakultativ. Dritte können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen nicht entsprechen. Hinweis 1: Je nach Ausführung der Anlageteile können nur eine oder mehrere Gefahrenarten (z. B. Personenhilferuf, Rauch usw.) realisiert werden. Die Richtlinien gelten in Verbindung mit den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2227.