Kurzreferat
Die Leitlinien konkretisieren Brandschutzanforderungen und -maßnahmen sowie den Explosionsschutz für Betriebe der Galvanotechnik. Sie basieren auf den heutigen Erkenntnissen des Brandund Explosionsschutzes. Sie enthalten Hinweise, die dazu dienen, die Brand- und Explosionsgefahren und deren Auswirkungen zu verhindern oder zumindest zu verringern. Die Hinweise gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Betriebe unter Berücksichtigung der spezifischen Brandschutzerfordernisse. Bestehende Betriebe sollten ihre Brandschutzmaßnahmen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten diesen Hinweisen anpassen. Es wird angeraten, den Versicherer bei der Planung von Neu- und Umbauten frühzeitig zur Beratung hinzuzuziehen. Gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen, z. B. von Umweltämtern, Baubehörden, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften, sowie einzelvertragliche Regelungen mit dem Versicherer bleiben von diesen Hinweisen unberührt. Die Anwendung der Leitlinie entbindet nicht von der Beachtung der einschlägigen Normen oder sonstiger technischer Regeln. Dort, wo Hinweise gegeben werden, dienen diese der Erläuterung, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Als galvanotechnischer Betrieb im Sinne dieser Leitlinie gelten Anlagen zum Aufbringen von metallischen Schichten auf Oberflächen mithilfe von elektrolytischen Wirkbädern durch Anlegen einer externen Spannung sowie Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein außenstromloses, chemisches Verfahren (z. B. Metallabscheidung, Phosphatieren, Brünieren, Chromatieren und Passivieren). Die vorliegenden Hinweise gelten auch für Anlagen zur chemischen oder elektrolytischen Entfernung von Metalloxiden oder Verunreinigungen auf Oberflächen mithilfe von Prozessbädern mit anorganischen (wasserlöslichen) oder organischen (auch kohlenwasserstoffhaltigen) Inhaltsstoffen (Entfetten, Entlacken, Beizen). Sie beziehen sich nicht auf Verfahren zur Aufbringung von Schichten ohne Beteiligung von elektrolytischen oder chemischen Prozessbädern (z. B. Lackieren, Pulverbeschichtung, Feuerverzinken, Gasphasenabscheidungsverfahren).