Kurzreferat
Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt) bietet Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen (GMA) ein Anerkennungsverfahren zum Nachweis ihrer Qualifikation an. Zugang zum Anerkennungsverfahren haben Errichterunternehmen, die in der Lage sind, alle im Folgenden aufgeführten Leistungen zu erbringen: a) Planung und Projektierung von GMA; b) Montage/Installation, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme von GMA und Übergabe an den Betreiber (einschließlich Einweisung); c) Instandhaltung von GMA. Sollen Teile dieser Leistungen durch abhängige Unternehmen bzw. deren Angestellte erbracht werden, gelten die Regelungen gemäß Anhang E.