Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.

Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden. 

Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr! 

Ihre DIN Media GmbH

Wir sind telefonisch für Sie erreichbar!

Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

DIN Media Kundenservice
Telefon +49 30 58885700-70

Technische Regel [AKTUELL]

VdS 3174:2013-09

Verfahrensrichtlinien für die Anerkennung von Sachverständigen für Photovoltaikanlagen (PV-Sachverständige)

Ausgabedatum
2013-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
14

8,93 EUR inkl. MwSt.

7,50 EUR exkl. MwSt.

Format- und Sprachoptionen

PDF-Download
  • 8,93 EUR

Mit dem Normenticker beobachten

Diese Option ist erst nach dem Login möglich.
Einfach Abo: Jetzt Zeit und Geld sparen!

Dieses Dokument können Sie auch abonnieren – zusammen mit anderen wichtigen Normen Ihrer Branche. Das macht die Arbeit leichter und rechnet sich schon nach kurzer Zeit.

Sparschwein_data
Abo Vorteile
Sparschwein Vorteil 1_data

Wichtige Normen Ihrer Branche, regelmäßig aktualisiert

Sparschwein Vorteil 2_data

Viel günstiger als im Einzelkauf

Sparschwein Vorteil 3_data

Praktische Funktionen: Filter, Versionsvergleich und mehr

Ausgabedatum
2013-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
14

Schnelle Zustellung per Download oder Versand

Sicherer Kauf mit Kreditkarte oder auf Rechnung

Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung

Kurzreferat
1.1 Allgemeines: Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung GmbH (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt) erkennt bei entsprechender Beauftragung Sachverständige für Photovoltaikanlagen (PV-Sachverständige) an. Zugang zum Anerkennungsverfahren haben natürliche Personen, die a) entsprechend den Anforderungen aus VDE 1000-10 als Elektrofachkraft gelten, b) eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Elektrofachkraft nachweisen können, c) hauptberuflich oder zum größten Teil ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der Planung, Errichtung und/oder Prüfung von Photovoltaikanlagen beschäftigt sind, d) eine entsprechende Zusatzqualifikation nach Anforderungen dieser Richtlinien mit Erfolg absolviert haben. 1.2 Bedeutung der Anerkennung: Das Anerkennungsverfahren dient dazu, die Qualifikation des Auftraggebers zu überprüfen. Hat dieser nachgewiesen, dass er über eine ausreichende Kompetenz verfügt, erhält er hierüber ein persönliches Zertifikat. Er ist damit berechtigt, die Bezeichnung "VdS-anerkannter Sachverständiger für Photovoltaikanlagen (PV-Sachverständiger)" zu führen. Die Anerkennung wird von der VdS-Zertifizierungsstelle ausgesprochen und ist zeitlich befristet. Die Anerkennung wird durch ein Zertifikat dokumentiert. VdS-anerkannte PV-Sachverständige werden in einem Verzeichnis geführt.
Lade Empfehlungen...
Lade Empfehlungen...