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Technische Regel [AKTUELL]

VdS 3174:2013-09

Verfahrensrichtlinien für die Anerkennung von Sachverständigen für Photovoltaikanlagen (PV-Sachverständige)

Ausgabedatum
2013-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
14

8,93 EUR inkl. MwSt.

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Kurzreferat
1.1 Allgemeines: Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung GmbH (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt) erkennt bei entsprechender Beauftragung Sachverständige für Photovoltaikanlagen (PV-Sachverständige) an. Zugang zum Anerkennungsverfahren haben natürliche Personen, die a) entsprechend den Anforderungen aus VDE 1000-10 als Elektrofachkraft gelten, b) eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Elektrofachkraft nachweisen können, c) hauptberuflich oder zum größten Teil ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der Planung, Errichtung und/oder Prüfung von Photovoltaikanlagen beschäftigt sind, d) eine entsprechende Zusatzqualifikation nach Anforderungen dieser Richtlinien mit Erfolg absolviert haben. 1.2 Bedeutung der Anerkennung: Das Anerkennungsverfahren dient dazu, die Qualifikation des Auftraggebers zu überprüfen. Hat dieser nachgewiesen, dass er über eine ausreichende Kompetenz verfügt, erhält er hierüber ein persönliches Zertifikat. Er ist damit berechtigt, die Bezeichnung "VdS-anerkannter Sachverständiger für Photovoltaikanlagen (PV-Sachverständiger)" zu führen. Die Anerkennung wird von der VdS-Zertifizierungsstelle ausgesprochen und ist zeitlich befristet. Die Anerkennung wird durch ein Zertifikat dokumentiert. VdS-anerkannte PV-Sachverständige werden in einem Verzeichnis geführt.
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