Kurzreferat
Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt) bietet Fachfirmen für Sprachalarmanlagen (SAA) ein Zertifizierungsverfahren zum Nachweis ihrer Qualifikation gemäß den Anforderungen der DIN 14675 an. Zugang zum Zertifizierungsverfahren haben Firmen, die in der Lage sind, alle oder Teile der im Folgenden aufgeführten Leistungen zu erbringen: a) Planung von SAA (Entwurfs- und Ausführungsplanung - ohne Bezug auf ein bestimmtes Sprachalarmsystem); b) Projektierung von SAA (Werk- und Montageplanung - mit Bezug auf ein bestimmtes Sprachalarmsystem); c) Montage/Installation von SAA; d) Inbetriebsetzung von SAA; e) Überprüfung von SAA; f) Abnahme von SAA; g) Instandhaltung von SAA. Für Firmen, die Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675 errichten, erweitern oder instand halten möchten, sind statt dieser Richtlinien die "Richtlinien für die Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen (BMA) gemäß DIN 14675", VdS 2843 heranzuziehen. Für Unternehmen, die VdS-anerkannte BMA unter Verwendung des Installationsattests VdS 2309 errichten, erweitern oder instand halten möchten, sind statt dieser Richtlinien die "Richtlinien für die Anerkennung von Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen (GMA)", VdS 3403 heranzuziehen. Diese Richtlinien berücksichtigen die Anforderungen der DIN EN 16763. Sofern in diesen Richtlinien Anforderungen gestellt werden, die auf nationalen Vorgaben basieren (z. B. Handelsregistereintrag), werden bei ausländischen Auftraggebern vergleichbare Nachweise akzeptiert. Grundlage für die Anerkennung von Hochschuldiplomen, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, ist die 1. Anerkennungsrichtlinie 89/48 EWG.