Kurzreferat
Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt) führt für Anbieter (2.1.4) von Dienstleistungen einer Notruf- und Service- Leitstelle (NSL) (2.1.12) und für Anbieter (2.1.4) von Dienstleistungen eines Alarmproviders (AP) (2.1.3) ein jeweils unabhängiges und unparteiliches Zertifizierungsverfahren auf Grundlage der Richtlinien VdS 3138 Teil 1 und Teil 2 durch. Teil 1 der Richtlinien enthält bauliche, technische und organisatorische Anforderungen an NSL und AP. Der vorliegende Teil 2 beschreibt das Verfahren für die akkreditierte1 Anerkennung von NSL und AP. Die Anerkennung dient zur erstmaligen Feststellung und regelmäßigen Überwachung der Richtlinienkonformität gemäß den Anforderungen in VdS 3138-1.