Kurzreferat
Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung (nachstehend VdSZertifizierungsstelle genannt) bietet Betreibern von Überwachungs- und Alarmempfangsstellen ein unabhängiges und unparteiliches Zertifizierungsverfahren gemäß der Norm DIN EN 50518 an. Die vorliegenden Richtlinien beschreiben das Verfahren für die Zertifizierung1 von Alarmempfangsstellen der Kategorien I und II gemäß DIN EN 50518. Die Zertifizierung dient zur erstmaligen Feststellung und regelmäßigen Überwachung der Normkonformität gemäß den Anforderungen der Norm DIN EN 50518 beim AES-Betreiber. Zertifizierungsaufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine Bevorteilung einzelner Auftraggeber erfolgt nicht. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens werden keine Beratungen durchgeführt. Das Zertifizierungsverfahren besteht im Wesentlichen aus den folgenden Schritten: - Erstauftrag zur Zertifizierung; - Prüfung der Dokumentation; - fachspezifische Erst-Begutachtung zur Feststellung der Normkonformität; - Zertifizierung, Ausstellung des Zertifikates; - erste/zweite fachspezifische Überprüfung nach einem/zwei Jahr(en) zur Überwachung der Normkonformität auf Einhaltung mit dem Ziel, die weitere Zertifizierungswürdigkeit festzustellen; - fachspezifische Begutachtung im dritten Jahr nach Zertifikatsausstellung zur erneuten Feststellung der Normkonformität mit dem Ziel, das Zertifizierungsverfahren für weitere drei Jahre fortzuführen. Voraussetzung hierfür ist ein Verlängerungsauftrag. Durch einen Verlängerungsauftrag (siehe Anhang A) kann die Zertifizierung fortgeführt werden. Nach erfolgreich abgeschlossener fachspezifischer Begutachtung wird ein für weitere 3 Jahre gültiges Zertifikat ausgestellt und das Zertifizierungsverfahren wird nach einem Jahr mit der ersten fachspezifischen Überprüfung vor Ort fortgeführt.