Kurzreferat
Die Richtlinien sind anzuwenden auf Elektroinstallationen in Gebäuden, auf die von außerhalb mit Fernwirktechnik eingewirkt werden kann. Ausgenommen sind elektrische Einrichtungen wie beispielsweise Produktionsanlagen und Fertigungsstraßen. Sie gelten auch nicht für anerkannte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und VdS-anerkannte Gefahrenmeldeanlagen. Für letztere sind zu beachten VdS 2095 Brandmeldeanlagen und VdS 2311 Einbruchmeldeanlagen. Die Richtlinien richten sich hauptsächlich an Investoren, Elektrofachkräfte und Betreiber. Sie enthalten Mindestanforderungen. Ihre Anwendung entbindet nicht von der Beachtung der einschlägigen Normen, behördlichen Auflagen oder anderen technischen Regeln. Sie zeigen aus Sicht der Schadenverhütung Vorteile und mögliche Gefahren, Anforderungen an die Planung und die Errichtung sowie Anforderungen an den Betrieb von Elektroinstallationen mit Fernwirktechnik.