Kurzreferat
Im Rahmen einer Feuerversicherung kann vertraglich vereinbart werden (z. B. gemäß der Versicherungsklausel SK 3602), dass der Versicherungsnehmer seine elektrischen Anlagen regelmäßig von einem Sachverständigen prüfen und festgestellte Mängel beseitigen lassen muss. Die Erkenntnis, dass diese Prüfungen darüber hinaus einen für den Sach- und Brandschutz wertvollen Einblick in den Gesamtzustand der elektrischen Anlage liefern kann, hat den Wunsch vieler Versicherer hervorgerufen, durch eine entsprechende Mängelstatistik die Prüfergebnisse zu erfassen und zu bewerten. Das vorliegende Papier (VdS-Mängelstatistik, VdS 2837) ist aus diesem Gedanken heraus entstanden. Es handelt sich dabei um eine branchenbezogene Statistik und bietet generelle Informationen für eine technische Risikobewertung. Die VdS-Mängelstatistik erfüllt darüber hinaus noch weitere wichtige Zwecke: sie verdeutlicht anschaulich die Notwendigkeit der Sachverständigenprüfung elektrischer Anlagen, und die statistischen Ergebnissen können zudem wichtige Impulse für Normungsgremien und Öffentlichkeitsarbeit liefern. Nachdem alle erforderlichen Daten durch VdS-anerkannte Sachverständige vorgelegt wurden, konnte die Mängelstatistik für das Jahr 2013 realisiert und fertiggestellt werden. In diesem Zeitraum konnten 99.102 Prüfungen berücksichtigt werden, wobei insgesamt 333.666 Mängel für die vorliegende Auswertung registriert wurden.