Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an Zweiradschlösser und deren Prüfmethoden. Zweiradschlösser können sowohl direkt herstellerseitig als vom Anwender nicht austauschbar am Zweirad montiert sowie auch als separates Zukaufteil ausgeführt sein. VdS-Anerkennungen auf Basis dieser Richtlinien gelten ausschließlich für den Anwendungsfall als Zweiradschloss. Einzelkomponenten eines Zweiradschlosses, z. B. Hangschlösser oder Ketten, dürfen als eigenständige Bauteile nicht als VdS-anerkannt bezeichnet werden.