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Technische Regel [AKTUELL]

VdS 2596:2018-02

Richtlinien für die Anerkennung von Sachkundigen für Blitz- und Überspannungsschutz sowie EMV-gerechte elektrische Anlagen (EMV-Sachkundige)

Ausgabedatum
2018-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
20

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Kurzreferat
Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung (nachstehend VdSZertifizierungsstelle genannt) erkennt bei entsprechender Beauftragung Sachkundige für Blitz- und Überspannungsschutz sowie EMV-gerechte elektrische Anlagen an. Zugang zum Anerkennungsverfahren haben natürliche Personen, die a) elektrische Anlagen hauptberuflich planen, errichten und/oder prüfen und hierfür ständig zur Verfügung stehen; b) im Sinne von DIN VDE 1000-10 (Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen), Abschnitt 4.2 als Elektrofachkraft gelten und über eine abgeschlossene anerkannte Ausbildung gemäß DIN VDE 1000-10, Abschnitt 5.2 verfügen; c) nach der Ausbildung zur Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 in einer 5-jährigen praktischen Tätigkeit ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Elektrotechnik im Allgemeinen sowie der Installationstechnik (innere und äußere Blitzschutzsysteme, Überspannungsschutzmaßnahmen, Erdungs-, Potenzialausgleichs- und Schirmungsmaßnahmen) im Besonderen erworben haben; d) in einem entsprechend ausgerüsteten Unternehmen (siehe Anhang A) beschäftigt sind, das die planende, errichtende bzw. prüfende Tätigkeit des EMV-Sachkundigen verantwortet; Hinweis: Es sind alle Punkte a) bis d) zu erfüllen.
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