Kurzreferat
Die Richtlinien legen Anforderungen und Prüfmethoden für elektromechanische Antriebe (Auslöseeinrichtungen) fest, die in natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) eingesetzt werden. Elektromechanische Antriebe die ausschließlich der täglichen Lüftung dienen und keinen Einfluss auf die Funktion der Rauch- und Wärmefreihaltung- bzw. ableitung nehmen, unterliegen nicht den Anforderungen dieser Richtlinien. Elektromechanische Antriebe, die ausschließlich als Bauteilkomponente eines NRWG entsprechend DIN EN12101-2 geprüft und anerkannt werden sollen, können einem reduzierten Prüfverfahren entsprechend dieser Richtlinien unterzogen werden, wenn die Mindestanforderungen für NRWG entsprechend der VdS Richtlinien 2594 eingehalten werden. Die Richtlinien ergänzen die Anforderungen der Normen DIN EN 12101 Teil 2 und V DIN 18232-8.