Kurzreferat
Die Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) gilt ausschließlich für die Lagerung wassergefährdender Stoffe ab einer bestimmten Mengenschwelle. Der Anwendungsbereich dieser Leitlinien erstreckt sich auf alle Gefahren/Risiken im Zusammenhang mit der Entstehung kontaminierten Löschwassers in industriellen und gewerblichen Betrieben und Anlagen unabhängig von der Art und Menge der vorhandenen Stoffe. Dies betrifft somit sowohl Produktions- als auch Lageranlagen (einschl. Umschlaganlagen), die nicht von der LöRüRL abgedeckt sind. Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch kontaminiertes Löschwasser werden immer dann notwendig, wenn im Brandfall in Verbindung mit Löschwasser schädliche Stoffe in gefahrdrohender Menge freigesetzt werden können. Die Notwendigkeit sowie Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus der Gefahren- und Risikoanalyse.