Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Anforderungen für Einfärbesysteme zur Banknotenneutralisation. Es werden Einfärbesysteme mit aktiver Ausbringung der einfärbenden Substanz auf die Banknoten behandelt. Dabei erstreckt sich die Funktionalität von Einfärbesystemen zur Banknotenneutralisation von der Detektion des unbefugten Zugriffs bzw. der unbefugten Entnahme, sicheren Auslösung, bis hin zur Einfärbung der Banknoten. Diese Richtlinien gelten nicht für Systeme, die der Verklebung bzw. andersgearteten Möglichkeiten zur Banknotenneutralisation dienen.