Kurzreferat
Diese Richtlinien gelten für die Ansteuerung und Steuerung von ortsfesten, automatisch und nicht automatisch ausgelösten Feuerlöschanlagen. Der Anwendungsbereich umfasst Anlagen mit Steuereinrichtungen, die mit – elektrischer, – mechanischer, – pneumatischer oder – hydraulischer Energie oder einer Kombination dieser Energien betrieben werden. Diese Richtlinien gelten nicht für Anlaufsteuerungen von Pumpen- und Kompressoranlagen. Sie gelten nicht für Anlagen z. B. auf Schiffen, in Fahrzeugen und im Bergbau unter Tage. Für diese Anlagen können diese Richtlinien sinngemäß angewendet werden, soweit keine besonderen Regelungen hierfür gelten. Diese Richtlinien gelten nicht für Funkenlöschanlagen, Pulverlöschanlagen, Explosionsunterdrückungs- und Inertisierungsanlagen. Für Ansteuerungen von neuen Löschtechniken nach VdS 2562 oder Schutzkonzepten nach VdS 3115 gelten die jeweiligen Vorgaben des Konzeptes bzw. Systems.