Die in diesem Leitfaden enthaltenen Hinweise gelten grundsätzlich für die Planung, Errichtung und den Betrieb neu zu errichtender Gebäude unter Berücksichtigung objektspezifischer Schutzerfordernisse. Bestehende Betriebe sollen ihre Schutzmaßnahmen gegen Sturmschäden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten diesem Leitfaden anpassen.