Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an Schließanlagen sowie an deren Schließzylinder. Die Richtlinien gelten in Verbindung mit VdS 2156-1 und VdS 2156-2. Die Richtlinien gelten nicht für Schließzylinder mit Einzelsperrschließung oder für Elektronische Schließsysteme, wie in VdS 2215 beschrieben. Die Eignung von Schließzylindern für den Einsatz in Schließanlagen wird im VdSZertifikat über die Anerkennung der Schließzylinder explizit ausgewiesen. Der Hersteller dieser Schließzylinder hat damit das Recht, VdS-anerkannte Schließanlagen gemäß diesen Richtlinien zusammenzustellen und zu attestieren. Bei der Projektierung der Schließanlage ist zu berücksichtigen, welche Bereiche von Seiten des Kunden als sicherheitsrelevant eingestuft werden. Gegebenenfalls sollte der Hersteller bei der Festlegung der sicherheitsrelevanten Bereiche behilflich sein, da normalerweise nicht alle Bereiche einer Schließanlage hohen Sicherheitsanforderungen genügen müssen. Die VdS-Anerkennung gilt für die gesamte Schließanlage (gleichermaßen für sicherheitsrelevante und nicht sicherheitsrelevante Bereiche), sofern vom Hersteller die Projektierung und Ausführung nach den vorliegenden Richtlinien attestiert wird. Hinweis: Profilzylinder, die Teil einer Schließanlage sind, dürfen in Schalteinrichtungen von Einbruchmeldeanlagen nur dann eingesetzt werden, wenn zur Überprüfung der Berechtigung zur Unscharfschaltung ein zusätzliches Identifikationsmerkmal ausgewertet wird (siehe VdS-Zertifikat der Schalteinrichtung sowie VdS 2311, Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau) oder wenn die Zylinder für diesen Verwendungszweck ausdrücklich zugelassen sind.