Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Einbruchmeldeanlagen (EMA) der Klassen A, B und C. Sie gelten in Verbindung mit den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2227. Ist auf Grund anderer Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 25 in Verbindung mit der DGUV Regel 115-003) eine Überfallmeldeanlage gefordert, kann die EMA mit dieser parallel betrieben werden. Falls keine eigenständige Überfallmeldeanlage vorhanden ist, muss die EMA entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mit Überfallmeldern ergänzt werden. Eine Ergänzung der EMA mit Überfallmeldern ist grundsätzlich möglich.