Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an akustische Signalgeber, die in Einbruchmeldeanlagen eingesetzt werden, um einen Externalarm an die anonyme Öffentlichkeit abgeben zu können. Weiterhin können im Sicherungsbereich installierte akustische Extern-Signalgeber auch zur Abschreckung von Tätern eingesetzt werden. Die Richtlinien gelten in Verbindung mit den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2227 und den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Schutz gegen Umwelteinflüsse, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2110. Für softwaregesteuerte Anlageteile gelten zusätzlich die Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Softwaregesteuerte Anlageteile, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2203. Für akustische Signalgeber, deren Funktionsgruppen sich teilweise in einer Einbruchmelderzentrale befinden, sind diese Richtlinien sinngemäß anzuwenden. Die Prüfmethoden für Signalgeber sind in den Richtlinien VdS 2329 enthalten.