Kurzreferat
Die folgenden Richtlinien sind nur verbindlich, sofern ihre Anwendung im Einzelfall zwischen VdS und dem Auftraggeber vereinbart wird. Ansonsten ist die Berücksichtigung dieser Richtlinien unverbindlich; die Vereinbarung der Richtlinien ist rein fakultativ. Dritte können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsmaßnahmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen nicht entsprechen. Sie enthalten Mindestanforderungen und Prüfmethoden an Melderzentralen von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Sie gelten in Verbindung mit den "Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden", VdS 2227 und den "Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Schutz gegen Umwelteinflüsse, Anforderungen und Prüfmethoden", VdS 2110. Für softwaregesteuerte Anlageteile gelten zusätzlich die "Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Softwaregesteuerte Anlageteile, Anforderungen und Prüfmethoden", VdS 2203. Die Bedingungen und Anforderungen sowie Prüfmethoden für die funkbasierte Kommunikation von Komponenten einer Einbruch-/Überfallmeldeanlage werden gegenwärtig erarbeitet (VdS 3106). Die Richtlinien enthalten auch optionale Anforderungen an Melderzentralen mit der Verarbeitung von Signalen und Meldungen aus Anlagen zur Perimeterüberwachung und Zutrittskontrolle. In diesen Richtlinien sind die Anforderungen und Prüfmethoden der Europäischen Norm DIN EN 50131-3:2009, "Einbruch und Überfallmeldeanlage - Teil 3: Melderzentrale" enthalten. Dabei gilt, dass: Melderzentralen, die die Anforderungen für die Klasse A erfüllen, mindestens auch die Anforderungen der entsprechenden EN für Grad 1 erfüllen; Melderzentralen, die die Anforderungen für die Klasse B erfüllen, mindestens auch die Anforderungen der entsprechenden EN für Grad 2 erfüllen; Melderzentralen, die die Anforderungen für die Klasse C erfüllen, mindestens auch die Anforderungen der entsprechenden EN für Grad 3 erfüllen. Wenn Melderzentralen den Anforderungen nach Europäischer Norm für einen höheren Grad entsprechen sollen, sind ggf. zusätzliche Anforderungen zu erfüllen (z. B. hinsichtlich der Sabotageerkennung), die entsprechend für den höheren Grad beschrieben sind. Melderzentralen empfangen u. a. die durch Einbruchmelder und ggf. Überfallmelder erzeugte Signale oder Meldungen, werten sie aus und geben sie als Fernalarm an eine Alarmempfangsstelle (z. B. die Polizei, ein Wach- und Sicherheitsunternehmen) und/oder als örtlichen Alarm. Anforderungen von VdS, die über die EN-Anforderungen hinausgehen, oder gar nicht in den Europäischen Normen vorhanden sind, werden gekennzeichnet oder explizit als solche herausgestellt. Sinngemäß gelten diese Richtlinien auch für Geräte mit funktionellen Eigenschaften einer Melderzentrale, wie z. B. Busmodule, Bedien- und Anzeigegeräte.