Kurzreferat
Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist der Versicherungsschutz gefährdet, wenn gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften schuldhaft verletzt werden. Als gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften gelten auch alle von Bau- und Ordnungsbehörden, von sonstigen staatlichen Stellen sowie von den Berufsgenossenschaften geforderten Schadenverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen. Sie werden durch die nachfolgenden vereinbarten Sicherheitsvorschriften im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ergänzt. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, diese Sicherheitsvorschriften allen Betriebsangehörigen, auch Pächtern oder Mietern, bekanntzugeben und deren Einhaltung zu verlangen. Die Sicherheitsvorschriften gelten für bestehende und neu zu errichtende Betriebe.