Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.

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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr! 

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Technische Regel [AKTUELL]

VdS 2242:2013-03

Sicherheitsvorschriften für die Landwirtschaft

Ausgabedatum
2013-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
4

8,03 EUR inkl. MwSt.

7,50 EUR exkl. MwSt.

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Kurzreferat
Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist der Versicherungsschutz gefährdet, wenn gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften schuldhaft verletzt werden. Als gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften gelten auch alle von Bau- und Ordnungsbehörden, von sonstigen staatlichen Stellen sowie von den Berufsgenossenschaften geforderten Schadenverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen. Sie werden durch die nachfolgenden vereinbarten Sicherheitsvorschriften im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ergänzt. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, diese Sicherheitsvorschriften allen Betriebsangehörigen, auch Pächtern oder Mietern, bekanntzugeben und deren Einhaltung zu verlangen. Die Sicherheitsvorschriften gelten für bestehende und neu zu errichtende Betriebe.
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