Kurzreferat
Die Richtlinien gelten für Planung, Bau, Umbau und Betrieb von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Fach-, Reha-, und Kurkliniken sowie Sanatorien. Ihr Geltungsbereich umfasst sinngemäß auch Tages- und Polikliniken, Ambulatorien sowie ähnliche Einrichtungen, soweit die Zweckbestimmung es erfordert. Die Richtlinien wenden sich an Betreiber, Planer, und Errichter solcher Einrichtungen. Basierend auf den heutigen Erkenntnissen im Brandschutz, enthalten sie Empfehlungen aus der Sicht der Feuerversicherer zu den notwendigen Brandschutzanforderungen und -maßnahmen, die dazu dienen, die Brandgefahren und deren Auswirkungen zu verringern. Gesetzliche oder behördlich angeordnete Schadenverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen bleiben von diesen Richtlinien unberührt. Die Richtlinien können nicht die Besonderheiten aller oben genannten Einrichtungen berücksichtigen. Gegebenenfalls sind andere und weitergehende, den Brandgefahren angemesseneVorkehrungen zu treffen, z.B. für Operations- und intensivmedizinische Einrichtungen sowie in psychiatrischen und geschlossenen Anstalten.