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Technische Regel [AKTUELL]

VdS 2215:2016-02

VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließsysteme - Anforderungen und Prüfmethoden

Ausgabedatum
2016-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
36

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Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an mechanisch und elektronisch/elektromechanisch wirkende Schließsysteme sowie deren Prüfmethoden. Schließsysteme können z. B. in einbruchhemmende Fassadenelemente, wie Türen eingebaut werden und dienen zu deren Verriegelung. Schließsysteme beinhalten neben dem Verriegelungsmechanismus die Bedienvorrichtung sowie Komponenten zum Auslesen und Bewerten eingegebener bzw. an das System übertragener Codes. Die Eingabe des Codes kann - je nach Konstruktion des Schließsystems - mit oder ohne physischen Kontakt zwischen Identifikationsmerkmalträger und der Eingabeeinheit erfolgen. Schließsysteme können z. B. mit einem herkömmlichen Schlüssel, mit einer Zahlen und/ oder Buchstabenkombination, mit Transpondersystemen, mit biometrischen Merkmalen oder anderen Techniken betätigt werden. Schließsysteme im Sinne dieser Richtlinien stellen eine werkseitige Kombination funktionsmäßig aufeinander abgestimmter Einzelkomponenten dar. Prinzipiell ist bereits die Zusammenstellung eines herkömmlichen Einsteckschlosses, Schließzylinders und Türschilds als Schließsystem zu bezeichnen. Schließsysteme im Sinne dieser Richtlinien sind geeignet, ein definiertes Maß an mechanischem Schutz mit hohem Benutzerkomfort zu kombinieren. Durch geeignete Maßnahmen sind Schließsysteme gegen die Betätigung oder Eingriffe durch Dritte, die nicht über die Berechtigung zur Betätigung des Systems verfügen, geschützt. Insbesondere können Schließsysteme, deren Codes nicht oder nicht ausschließlich auf mechanischen Lösungen basieren, die Möglichkeit bieten, einzelne Codes (z. B. wenn Schlüssel verloren wurden) für ungültig zu erklären. Werden Schließsysteme in Verbindung mit der Scharf-/Unscharfschaltung einer Einbruchmeldeanlage eingesetzt oder soll über die Eingabeeinheit die Auslösung von Überfallmeldungen möglich sein, gelten zusätzlich weitere Richtlinien (z. B. Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Schalteinrichtungen, VdS 2119, Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Überfallmelder, VdS 2271 und VdS 2314). Für softwaregesteuerte Anlageteile gelten zusätzlich die Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Softwaregesteuerte Anlageteile, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2203. Bei biometrischen Eingabeverfahren gelten zusätzlich die VdS-Richtlinien für Sicherungstechnik, Biometrische Erkennungsverfahren, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 3112. Die in den vorgenannten Richtlinien adressierten Anforderungen sind in den vorliegenden Richtlinien nicht weiter aufgeführt. Ggf. sind die benannten Regelwerke gemeinsam mit VdS 2215 zu verwenden.
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