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Technische Regel [AKTUELL]

VdS 2172-2:2020-09

VdS-Richtlinien für Sicherheitsunternehmen - Interventionsstellen (IS) - Teil 2: Verfahren für die Anerkennung

Ausgabedatum
2020-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
23

25,15 EUR inkl. MwSt.

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Kurzreferat
Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung GmbH (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt) bietet Interventionsstellen (IS) ein Anerkennungsverfahren zum Nachweis ihrer Qualifikation an. Zugang zum Anerkennungsverfahren haben Interventionsstellen, die in der Lage sind, nachweislich alle in VdS 2171-1 aufgeführten Leistungen zu erbringen und der VdS-Zertifizierungsstelle die Dokumentation der Schutzziele nach VdS 2172-1, Abschnitt 5 vorzulegen. Die Richtlinien VdS 2172-1 beschreiben die Anforderungen an Interventionsstellen, die Durchführung der Sicherungsdienstleistung "Intervention" sowie die Sicherungsdienstleistung "Effizienzsteigerung zu Gefahrenabwehr". Für die Anerkennung von Notruf- und Service-Leitstellen (NSL) gelten die Richtlinien VdS 3138.
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