Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Mindestanforderungen und Prüfmethoden für einbruchhemmende Verglasungen. Die Verglasungen können in einbruchhemmenden Fenstern verwendet werden. Beim Einsatz einbruchhemmender Verglasungen in nicht als einbruchhemmend geprüften und zertifizierten Fenstern ist darauf zu achten, dass die Masse (das Gewicht) der Verglasung der Tragfähigkeit des Fensters angepasst ist. Die vorliegenden Richtlinien gelten in Verbindung mit DIN EN 356. Hinweis: Einbruchhemmende Verglasungen werden in DIN EN 356 als angriffhemmende Verglasung bezeichnet.