Kurzreferat
Diese Richtlinien gelten für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und DIN 14675-1. Sie enthalten Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden. Ist eine Sprachalarmierungsanlage Bestandteil der Brandmeldeanlage, gelten diese Richtlinien zusammen mit DIN VDE 0833-4 (VDE 0833-4). Diese Richtlinien enthalten keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen. Gefahrenwarnanlagen nach der Reihe DIN VDE V 0826-1 (VDE V 0826-1) sowie den Richtlinien VdS 3431 und VdS 3438 sind keine Brandmeldeanlagen im Sinne dieser Richtlinien. Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 und deren Zusammenschaltung bzw. Vernetzung sind keine Brandmeldeanlagen im Sinne dieser Richtlinien, auch wenn diese nach DIN 14676 geplant, eingebaut, betrieben und instand gehalten werden.