Kurzreferat
Die Richtlinien gelten für Planung, Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen in landwirtschaftlichen als auch diesen gleichzusetzenden Betrieben wie Tieraufzucht-, Intensiv-Tierhaltungs-, Acker- und Gartenbaubetrieben und solchen mit Gewächshäusern. Die Richtlinien enthalten Mindestanforderungen. Ihre Anwendung entbindet nicht von der Beachtung der einschlägigen Normen oder sonstiger technischer Regeln. Die Publikation gilt auch für Betriebe, die auf die industrielle Be- und Verarbeitung sowie Herstellung von Nahrungs- und Genussmittel (Lebensmittel) ausgerichtet sind, die auf Grund der Unternehmensgröße auch dem Mittelstand zugeordnet sein können.