Kurzreferat
Die Richtlinien enthalten Mindestanforderungen, auf deren Grundlage elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellenden Risiken sowohl geplant, ausgewählt, errichtet als auch zu betreiben sind. Die nachstehenden Ausführungen wenden sich an Betreiber bzw. Unternehmen und an Elektrofachkräfte. Ihre Anwendung entbindet nicht von der Beachtung der einschlägigen DIN-Normen und sonstiger Regeln bzw. Vorschriften. Gesetzliche und behördliche Vorschriften sowie die Vereinbarungen mit dem Versicherer bleiben unberührt.