Kurzreferat
Die Richtlinien gelten für Planung, Auswahl, Errichtung und Betrieb von elektrischen Leuchten bzw. Beleuchtungsanlagen (im Folgenden Leuchten). Sie beinhalten Mindestanforderungen und sind in erster Linie für Elektrofachkräfte bestimmt. Ihre Anwendung entbindet nicht von der Beachtung der einschlägigen DIN-Normen oder sonstiger technischer Regeln sowie gesetzlicher Vorschriften. Der Anwendungsbereich der Richtlinien erstreckt sich auch auf den Betrieb bestehender Anlagen. In den Richtlinien werden vorrangig Brandgefahren aufgezeigt und Hinweise gegeben, um diese Brandgefahren zu vermeiden oder zu minimieren.