Kurzreferat
Die Umsetzung der geforderten Maßnahmen bedingt Fachwissen und Erfahrung auf den Gebieten der Informationssicherheit und der Managementsysteme. Die Ausführungen in den vorliegenden Richtlinien 10020 beziehen sich insbesondere auf die Aspekte der Informationssicherheit in Produktionsanlagen. Für deren Anwendung ist es erforderlich, dass auch Fachwissen in Bezug auf die Anforderungen im Produktionsbereich vorliegt. Es ist bei der Umsetzung insbesondere zu beachten, dass im Produktionsbereich die Priorisierung der Schutzziele von denen der IT im restlichen Teil der Organisation abweichen kann. Sind die benötigten Kenntnisse nicht in ausreichendem Maß vorhanden, empfiehlt sich die Inanspruchnahme qualifizierter Dienstleister, die ein Anerkennungsverfahren gemäß VdS 10003 durchlaufen haben.