Kurzreferat
Die Hinweise gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Betriebshöfe sowie für Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Betriebshöfen unter Berücksichtigung der spezifischen Brandschutzerfordernisse. Bestehende Betriebe sollten ihre Brandschutzmaßnahmen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten diesen Hinweisen anpassen. Insbesondere bei der Umstellung auf alternative Antriebsarten ist der Brandschutz zu prüfen und anzupassen. Die beschriebenen Maßnahmen zur Schadenverhütung können auch zur Verbesserung des Brandschutzes in Betrieben mit Überland- bzw. Reisebussen umgesetzt werden. Neben den dieselbetriebenen Bussen muss bei den alternativ betriebenen Bussen auch die Ladebzw. Tankinfrastruktur berücksichtigt werden. In der Regel muss der Betrieb von Busbetriebshöfen bei der Umstellung von dieselbetriebenen Bussen auf Elektrobusse und/oder Brennstoffzellenbusse komplett neu gedacht und erfahrungsgemäß angepasst und ggf. auch umgebaut werden. Gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen, z. B. von Baubehörden, Gewerbeaufsichtsämtern und Gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (UVT), sowie einzelvertragliche Regelungen mit dem Versicherer bleiben von diesen Hinweisen unberührt. Die Anwendung dieser Publikation entbindet nicht von der Beachtung der einschlägigen Normen oder sonstiger technischer Regeln. Dort, wo Hinweise gegeben werden, dienen diese der Erläuterung, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dies betrifft auch die Maßnahmen zum Explosionsschutz wie auch dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.