Kurzreferat
Dieses VDMA-Einheitsblatt dient der Vereinheitlichung von Qualitätsanforderungen an Werkstoffe für Bauteile von Pumpen. Es gilt für alle Flüssigkeitspumpen aus metallischen Werkstoffen für die Verwendung in Chemieanlagen, soweit sie durch Erzeugnisformen wie z.B. Umformen, Gießen oder als Schweiß- Konstruktion hergestellt sind. Wenn dieses VDMA-Einheitsblatt anzuwenden ist a) und eine bestimmte Ausführung gefordert wird, können alternative Ausführungen angeboten werden, sofern sie den Festlegungen dieses VDMA-Einheitsblattes genügen und die Alternativen im Einzelnen beschrieben werden. b) können auch Pumpen angeboten werden, die nicht mit allen Anforderungen dieses VDMA-Einheitsblattes übereinstimmen, vorausgesetzt, daß alle Abweichungen genannt werden. Falls sich aus den Unterlagen Widersprüche hinsichtlich der technischen Anforderungen dieses VDMAEinheitsblattes ergeben, gelten die Unterlagen in nachstehender Reihenfolge: a) Bestellung oder Anfrage b) dieses VDMA-Einheitsblatt c) andere Normen und Richtlinien, auf die in der Bestellung oder Anfrage Bezug genommen wird ANMERKUNG: Wo eine Entscheidung durch den Betreiber/Besteller oder eine Vereinbarung zwischen Betreiber/Besteller und Hersteller/Lieferer erforderlich wird, sind diese Textteile durch Halbfettdruck gekennzeichnet. Dieses VDMA-Einheitsblatt enthält Qualitätsanforderungen als Ergänzung zu den allgemeinen technischen Anforderungen für Flüssigkeitspumpen, wie sie z. B. für Kreiselpumpen in DIN ISO 9905 (Klasse I), DIN ISO 5199 (Klasse II) und DIN ISO 9908 (Klasse III) festgelegt sind. Die Qualitätsanforderungen sind in drei Anforderungsstufen im Hinblick auf das Gefährdungspotential, die Verfügbarkeit (z.B. bei Einstranganlagen) oder Korrosion und Verschleiß unterteilt. Dabei stellt die Anforderungsstufe III Mindestanforderungen an Pumpenbauteile für den allgemeinen Einsatz (z.B. für Wasser und ähnliche Fördergüter mit geringem Gefährdungspotential), während die Anforderungsstufe II erhöhte Anforderungen, wie sie z.B. in der chemischen Industrie für Laugen, Säuren und Kohlenwasserstoffe einschließlich der Flüssiggase gestellt werden, beinhaltet. Die Anforderungsstufe I ist die Anforderungsstufe mit besonders hohen Qualitätsanforderungen im Hinblick auf eine hohe Anlagenverfügbarkeit, das Gefährdungspotential des Fördergutes, extremen Anforderungen hinsichtlich Temperatur und Druck, Korrosion oder Dichtheit. Die Anforderungsstufe ist vom Betreiber/Besteller mit der Anfrage in den Spezifikationen zu nennen. Wird diese nicht vorgegeben, gilt Anforderungsstufe III.