Kurzreferat
Das Dokument beschreibt die wesentlichen Merkmale der Inspektion von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden als eine überwiegend ingenieurmäßige Leistung. Der qualitative Leistungscharakter der Inspektion wird definiert. Aufgabe der Inspektion ist die Festlegung und Beurteilung des Istzustandes. Ihr Ziel ist die Erfassung und Beurteilung von Daten über den mentanen Zustand der jeweiligen gebäudetechnischen Anlage und Ausrüstung. Die Beurteilung schließt ab mit Empfehlungen, welche Maßnahmen zur Änderung und Optimierung ergriffen werden sollten. Die ermittelten Kennwerte geben Hinweise, inwieweit eine geänderte Betriebsweise das Anlagenverhalten verändert. Der Inspektion kommt in der geplanten Instandhaltung eine zentrale Bedeutung zu. Sie dient der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes sowie der Wirtschaftlichkeit und Werterhaltung. Es richtet sich insbesondere an Fachunternehmen der Instandhaltung und des Anlagenbaus sowie an Betreiber von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden.