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Technische Regel [AKTUELL]
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Für messende (nicht klassifizierende) Bildverarbeitungssysteme sind quantitative Fähigkeitsbetrachtungen bereits Standard. Als Kenngröße wird hier üblicherweise die Messunsicherheit herangezogen. Es gibt etablierte Vorgaben, wie diese berechnet und daraus die Eignung für eine gegebene Aufgabenstellung abgeleitet werden kann.
Für klassifizierende Bildverarbeitungssysteme (BV-Systeme), deren Ergebnisse attributive Variablen sind, gibt es bisher keine entsprechenden, etablierten Kenngrößen.
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieser Richtlinie erforderlich: