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Technische Regel [AKTUELL]
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Maßstäbe sind schon aus dem alten Griechenland bekannt – und das Prinzip leistet seitdem noch immer hervorragende Dienste. Auch wenn modernere Methoden der Längenmessung, wie zum Beispiel die Lasermessung, präzisere Ergebnisse liefern können, sind Maßstäbe und Maßbänder aus Industrie und Handwerk weiterhin nicht wegzudenken. Der wichtigste Aspekt dieser Messgeräte ist ihre Genauigkeit. Voraussetzung für diese wiederum ist eine sorgfältige und regelmäßige Kalibrierung. Um genaue Messergebnisse zu erzielen, ist eine ebenso genaue Kalibrierung notwendig. Der Verein Deutscher Ingenieure gibt mit der Richtlinienreihe 2618 die erforderlichen Informationen für die Prüfmittelüberwachung an die Hand; gemeinsam mit dem Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, der Deutschen Gesellschaft für Qualität und dem Deutschen Kalibrierdienst. Zielsetzung ist eine möglichst verlässliche Kontrolle und Kalibrierung von Prüfmitteln, damit diese in der Verwendung exakte Ergebnisse liefern. Die Richtlinie wendet sich insbesondere an Hersteller-, Prüf- und Kalibrierinstitute und Firmen mit entsprechenden Abteilungen.
Verwendung der Richtlinie
VDI/VDE/DGQ/DKD 2618 Blatt 8.2 enthält die Hinweise für die Prüfung von Maßbändern und Maßstäben ohne zusätzliche Anzeige, wie sie in OIML R 35 und in der Richtlinie 2014/32/EU Anhang X Kapitel 1 definiert sind.
Die Richtlinie gilt für Bauart-/Typprüfungen, Eingangsprüfungen und Überwachungsprüfungen. Sie enthält die Festlegungen für die einzelnen Arbeitsschritte im Prüfprozess: Beginnend bei der Vorbereitung der Kalibrierung (zum Beispiel Reinigung, Beschriftung, Sichtprüfung, Temperierung) über die Durchführung der Kalibrierung selbst (zum Beispiel Anfangswertprüfung, Ermittlung von Messabweichungen, Linearität, Teilstrichbreiten u.v.m.), bis hin zur Bewertung der Kalibrierung und dem daraus resultierenden Prüfentscheid.
VDI/VDE/DGQ/DKD 2618 Blatt 8.2 beinhaltet auch die Anforderungen an die Dokumentation der Kalibrierung, in der Rahmen zum Beispiel die Nachweise über Rückführung und Messunsicherheit erbracht werden müssen, sowie eine Kennzeichnung zu erfolgen hat.
Die Richtlinie bietet zu jedem Arbeitsschritt eine Übersicht der bei seiner Durchführung typischen verwendeten Arbeits- und Hilfsmittel.
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