Kurzreferat
In der Richtlinie werden Regeln und Empfehlungen zur Darstellung von Alarmen/Meldungen und zur Bedienung von Meldesystemen gegeben. Deren Anwendung führt zu Darstellungen und Bedingungen, denen ergonomische Erkenntnisse zugrunde liegen und die kompatibel zu jenen für Fließbilder und vorgestaltete Darstellungen sowie konform mit geltenden Normen sind. Konsequentes Anwenden der Richtlinie führt zu einheitlichen Benutzungsoberflächen an verschiedenen Arbeitsplätzen. Die Richtlinie ist anzuwenden für die Darstellung von Alarmen/Meldungen, die zur Prozessführung im bestimmungsgemäßen (Produktions-)Betrieb oder zur Diagnose von Störungen in automatisierten Anlagen dienen. Sie gilt für Anlagen der chemischen und petrochemischen Verfahrenstechnik, Anlagen der Dampferzeugung sowie für verfahrenstechnische Anlagen der Eisenhüttenindustrie soweit keine besonderen Vorschriften zu beachten sind.