Kurzreferat
Zweck der Richtlinie ist es, Regeln und Empfehlungen zur Darstellung von verfahrens- und leittechnischen Fließbildern auf Bildschirmen zur Prozeßführung zu geben. Die Richtlinie ist anzuwenden für die Darstellung von verfahrens- und leittechnischen Fließbildern, die zur Prozeßführung im bestimmungsgemäßen Produktions- bzw. Forschungsbetrieb automatisierter Anlagen der chemischen und petrolchemischen Verfahrenstechnik genutzt werden. Sie gilt außerdem für Anlagen zur Dampferzeugung sowie für verfahrenstechnische Anlagen im Bereich der Eisenhüttenindustrie, soweit nicht für die gesamten Anlagen oder Teilanlagen besondere Vorschriften zu beachten sind, wie z.B. bei Anlagen, die mit Kernenergie betrieben werden. Es gilt im Kontext der übrigen Blätter dieser Richtlinie.