Kurzreferat
Das Dokument nennt Regeln und gibt Empfehlungen für die Gestaltung von Darstellungen (Fließbilder, Kurven, Meldungen) und für Bedienungen bei Verwendung vollgrafischer Bildschirmsysteme zur Prozessführung. Zweck ist, die in Blatt 2 bis Blatt 6 benutzten Begriffe verständlich zu machen. Es gilt für die Prozessführung mit Bildschirmen in Anlagen der chemischen und petrochemischen Verfahrenstechnik, für Anlagen zur Dampferzeugung sowie für verfahrenstechnische Anlagen im Bereich der Eisenhüttenindustrie, soweit nicht für die genannten Anlagen oder Teilanlagen besondere Vorschriften zu beachten sind.