Kurzreferat
Die Richtlinie betrifft die vorgeschaltete Darstellung zur Prozeßführung über Bildschirm in verfahrenstechnischen Anlagen. Sie soll Herstellern und Anwendern eine Empfehlung geben, wie Prozeßinformation in vorgestalteter Darstellung am zweckmäßigsten realisiert wird. Dabei wird vorausgesetzt, daß die Darstellung wegen der großen Informationsmenge auf Farbsichtgeräten erfolgt. Die Richtlinie beschränkt sich auf die Prozeßführung beim Überwachen und Eingreifen in verfahrenstechnischen Anlagen. Sie deckt nicht die Belange anderer Bildschirmanwendungen. In einer Begriffssammlung und -definition werden Aufbau und Struktur der jeweiligen Parameter und ihrer logischen Verknüpfungen dargelegt. Graphische Darstellungen erläutern weitere Gesichtpunkte der Ablaufsteuerung. Abschließend erfolgt eine Übersicht über beachtete Normvorschriften