Kurzreferat
Es werden Anforderungen an den Bau von Prozeßleitwarten aufgestellt. In Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen kann es notwendig sein, Prozeßleitwarten in gesonderten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen unterzubringen, die nicht in einem explosionsgefährdeten Bereich liegen sollten. Die bauliche Ausstattung umfaßt auch Anforderungen an Rettungswege und die Brandsicherung. Um einen ungestörten Betrieb sicherzustellen, gibt diese Richtlinie Hinweise für die Abschirmung gegen äußere Störeinflüsse.