Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt Verfahren zur Prüfung der Leistungsfähigkeit von großen Koordinatenmessgeräten unterschiedlicher Bauarten und Fabrikate. Sie gilt für: - Annahmeprüfung des KMG und seines Messkopfes entsprechend den Angaben des Herstellers, - Bestätigungsprüfungen zur turnusmäßigen Prüfung des KMG und seines Messkopfes durch den Betreiber, - Zwischenprüfungen zur Überwachung des KMG und seines Messkopfes durch den Betreiber zwischen den Bestätigungsprüfungen. Es werden handgeführte und CNC-gesteuerte Koordinatenmessgeräte in Einarm- und Mehrarm-Ausführung mit oder ohne Messkopf behandelt, deren längste Raumdiagonale so groß ist, dass die in DIN EN ISO 10360-2 beschriebenen Maßverkörperungen (Parallelendmaße und Stufenendmaß) nicht mindestens 66% davon überdecken können. Im Regelfall sind das KMG, deren längste Achse länger als zwei Meter ist.