Kurzreferat
Die Richtlinie bezieht sich auf die Definition der meßaufgabenspezifischen Meßunsicherheit; hier auf jene, mit der ein Koordinatenmeßgerät den Abstand zweier Punkte bestimmt, die sich auf parallelen Flächen gegenüberliegen (Längenmeßunsicherheit). Beschrieben wird das Verfahren zum Prüfen von Herstellerangaben, die quantitativ die Längenmeßunsicherheit erfassen. Es soll damit der Vergleich der Genauigkeit von Koordinatenmeßgeräten unterschiedlicher Bauart. Automatisierungsstufe und verschiedener Hersteller (Meßroboter einbezogen) ermöglicht werden. Weiterhin soll das Zusammenwirken mechanischer, optischer und elektrischer Baugruppen eines Koordinatenmeßgerätes im Hinblick auf dessen Genauigkeit beurteilbar werden. Anhand einer einfachen Meßaufgabe werden im einzelnen zwei Verfahren dargestellt: (1) Meßverfahren mit Parallelendmaßen oder Stufenendmaßen zum Prüfen der Längenmeßunsicherheit; (2) Blockverfahren zum Prüfen der Längenmeßunsicherheit von Koordinatenmeßgeräten größerer Bauart.